Stand: September 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der RheinPrintPack GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden über die Herstellung und Lieferung von Verpackungen und Druckerzeugnissen. (2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. (3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und gelten, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage. (2) Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Beginn der Ausführung zustande. (3) Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die Auftragsbestätigung und die freigegebenen Unterlagen.
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. (3) Bei Neukunden oder großen Auflagen können wir eine angemessene Vorauszahlung verlangen. (4) Kosten für nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Kunden (z. B. Daten, Formate, Veredelungen) werden gesondert berechnet.
(1) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Druckfähigkeit der übermittelten Daten verantwortlich. Unser kostenloser Datencheck ersetzt keine inhaltliche Prüfung. (2) Vor Produktionsbeginn erhält der Kunde einen Proof oder ein Muster. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für Inhalt, Text, Stand und Farben; für nach der Freigabe erkannte Fehler haften wir nicht. (3) Geringfügige Farbabweichungen gegenüber Bildschirmdarstellung, Proof oder früheren Auflagen im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen (u. a. ISO 12647) sowie materialbedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
Der Kunde versichert, dass er an allen übermittelten Motiven, Logos, Marken und Texten die erforderlichen Rechte besitzt, und stellt uns von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung solcher Rechte frei.
Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge sind zulässig und werden nach tatsächlicher Liefermenge berechnet.
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden; sie beginnen nicht vor Eingang der Druckfreigabe und einer vereinbarten Anzahlung. (2) Höhere Gewalt und unvorhersehbare Störungen verlängern die Lieferzeit angemessen. (3) Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über, sofern nichts anderes vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig, soweit zumutbar.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu rügen (§ 377 HGB); verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. (2) Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt diese fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. (3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde als Inverkehrbringer für die Registrierung im Verpackungsregister LUCID und die Systembeteiligung verantwortlich. Auf Wunsch unterstützen wir bei der Lizenzierung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz der RheinPrintPack GmbH ([Ort]). (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.